Teilhabe bedeutet, dazugehören zu können. In die Schule zu gehen, Freundinnen und Freunde zu treffen, Freizeitangebote wahrzunehmen, möglichst selbstständig zu leben und am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen. Für Menschen mit Behinderungen ist das jedoch nicht immer selbstverständlich. Manchmal braucht es Unterstützung, damit genau diese Teilhabe möglich wird.
Hier setzt die Eingliederungshilfe an: Sie ist für viele Familien mit einem Kind mit Behinderung ein wichtiger Bestandteil des Unterstützungssystems. Gleichzeitig ist es nicht immer leicht, den Überblick zu behalten: Welche Leistungen gibt es? Wer hat Anspruch darauf? Wo stellt man einen Antrag? Und was hat die Eingliederungshilfe mit einem Aufenthalt in der Familienherberge Lebensweg zu tun?
Wir möchten etwas Licht ins Dunkel bringen.
Was ist Eingliederungshilfe?
Das wichtigste Ziel der Eingliederungshilfe steckt eigentlich schon in ihrem Namen: Menschen mit Behinderungen sollen möglichst selbstbestimmt leben und gleichberechtigt am gesellschaftlichen Leben teilhaben können.
Dabei geht es nicht darum, einem Menschen einfach Aufgaben abzunehmen. Vielmehr soll die Unterstützung dort ansetzen, wo aufgrund einer Behinderung Barrieren entstehen. Die persönliche Lebenssituation und der individuelle Unterstützungsbedarf spielen deshalb eine entscheidende Rolle.
Das Sozialgesetzbuch IX beschreibt als Aufgabe der Eingliederungshilfe, eine selbstbestimmte und eigenverantwortliche Lebensführung sowie die volle, wirksame und gleichberechtigte Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu fördern.
Das klingt zunächst sehr theoretisch. Im Alltag kann Teilhabe aber etwas ganz Konkretes bedeuten: Ein Kind benötigt Unterstützung, um eine Schule besuchen zu können. Ein Jugendlicher braucht Begleitung bei Freizeitaktivitäten. Ein Mensch kann sich ohne Assistenz nicht selbstständig fortbewegen. Oder ein Kind benötigt besondere Unterstützung, um außerhalb seines gewohnten Zuhauses betreut werden zu können.
Wer kann Eingliederungshilfe erhalten?
Leistungen der Eingliederungshilfe richten sich insbesondere an Menschen, die durch eine Behinderung wesentlich in ihrer gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft eingeschränkt sind oder denen eine solche wesentliche Behinderung droht. Entscheidend ist immer die persönliche Situation.
Deshalb gibt es auch nicht die eine Eingliederungshilfe, die für alle gleich aussieht.
Was ein Kind benötigt, hängt zum Beispiel davon ab,
- welche Behinderung vorliegt,
- in welchen Lebensbereichen Unterstützung notwendig ist,
- wie selbstständig es seinen Alltag bewältigen kann,
- welche Barrieren ihm begegnen und
- welche persönlichen Ziele und Bedürfnisse es hat.
Genau dieser individuelle Blick ist wichtig. Schließlich sind auch zwei Kinder mit derselben Diagnose noch lange nicht gleich. Was für das eine Kind problemlos funktioniert, kann für ein anderes eine große Herausforderung sein.
Diese Erfahrung machen wir auch in der Familienherberge Lebensweg immer wieder. Jedes Gastkind bringt seine eigene Geschichte, seine Fähigkeiten, Bedürfnisse und Vorlieben mit. Deshalb richtet sich auch unsere Betreuung möglichst individuell nach dem jeweiligen Kind.
Welche Leistungen gehören zur Eingliederungshilfe?
Die Eingliederungshilfe umfasst unterschiedliche Lebensbereiche. Das Gesetz unterscheidet insbesondere Leistungen zur medizinischen Rehabilitation, zur Teilhabe am Arbeitsleben, zur Teilhabe an Bildung und zur Sozialen Teilhabe.
Für Kinder und Jugendliche spielen häufig die Bereiche Bildung und Soziale Teilhabe eine besonders wichtige Rolle. Dazu können beispielsweise heilpädagogische Leistungen, Assistenzleistungen, Unterstützung bei der Mobilität oder Hilfen zur Verständigung gehören. Auch Unterstützung dabei, alltägliche Fähigkeiten zu entwickeln und möglichst selbstständig am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen, kann Bestandteil der Eingliederungshilfe sein.
Ein bekanntes Beispiel ist die Schulbegleitung. Benötigt ein Kind aufgrund seiner Behinderung Unterstützung, um am Unterricht und am schulischen Alltag teilnehmen zu können, kann eine entsprechende Assistenz eine Form der Eingliederungshilfe sein. Doch Teilhabe endet nicht am Schultor. Spielen, Ausflüge machen, anderen Menschen begegnen, kommunizieren, eigene Entscheidungen treffen oder neue Erfahrungen sammeln gehören genauso zum Leben.
Eingliederungshilfe und Pflege sind nicht dasselbe
Gerade für Familien mit einem pflegebedürftigen Kind begegnen sich häufig verschiedene Leistungssysteme. Neben der Eingliederungshilfe spielen beispielsweise Leistungen der Pflegeversicherung oder der Krankenversicherung eine Rolle. Dabei verfolgen sie unterschiedliche Ziele:
Pflegeleistungen richten sich vor allem nach dem pflegerischen Unterstützungsbedarf eines Menschen. Bei der Eingliederungshilfe steht dagegen die Teilhabe im Mittelpunkt. In der Praxis lassen sich diese Bereiche nicht immer so einfach voneinander trennen. Ein Kind kann schließlich gleichzeitig Pflege benötigen und Unterstützung brauchen, um am gesellschaftlichen Leben teilzunehmen.
Für Familien bedeutet das leider auch: Nicht immer ist auf den ersten Blick erkennbar, welcher Kostenträger für welche Leistung zuständig ist. Gerade dann lohnt es sich, Unterstützung bei der Antragstellung und der Klärung der Finanzierungsmöglichkeiten anzunehmen.
Der individuelle Bedarf steht im Mittelpunkt
Einer der wichtigsten Grundgedanken der Eingliederungshilfe ist, dass nicht eine Diagnose allein darüber entscheidet, welche Unterstützung ein Mensch bekommt, entscheidend ist der tatsächliche Bedarf. Das Gesetz sieht deshalb vor, dass Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalls bestimmt werden. Dabei sollen unter anderem der persönliche Bedarf, die Lebenssituation und das soziale Umfeld berücksichtigt werden. Auch die Wünsche der leistungsberechtigten Person spielen eine wichtige Rolle. Gerade bei Kindern bedeutet das auch, die Familie mitzudenken. Eltern kennen ihr Kind schließlich am besten. Sie wissen, was ihm Sicherheit gibt, welche Situationen herausfordernd sind, wie es kommuniziert und welche Unterstützung im Alltag tatsächlich gebraucht wird.
Deshalb ist es wichtig, Bedürfnisse möglichst konkret zu beschreiben. Nicht nur: „Mein Kind braucht Unterstützung“, sondern beispielsweise: Was kann es selbstständig? Wobei benötigt es Begleitung? Welche Barrieren verhindern eine Teilhabe? Und was soll durch die beantragte Unterstützung ermöglicht werden?
Wie wird Eingliederungshilfe beantragt?
Die Eingliederungshilfe muss grundsätzlich beim zuständigen Träger beantragt werden. Welcher Träger zuständig ist, richtet sich unter anderem nach dem Wohnort und den jeweiligen landesrechtlichen Strukturen. Im Anschluss wird geprüft, welcher individuelle Unterstützungsbedarf besteht und welche Leistungen geeignet sind.
Für Familien kann dieser Prozess aufwendig wirken: Formulare müssen ausgefüllt, Unterlagen zusammengestellt und der Unterstützungsbedarf beschrieben werden. Manchmal entstehen Rückfragen oder es müssen zusätzliche Nachweise eingereicht werden. Davon sollten sich Familien jedoch nicht abschrecken lassen. Denn hinter all den Formularen steht letztlich eine wichtige Frage: Welche Unterstützung braucht dieser Mensch, damit Teilhabe möglich wird?
Eingliederungshilfe und die Familienherberge Lebensweg
In der Familienherberge Lebensweg verbinden wir eine Auszeit für die ganze Familie mit professioneller Pflege und Betreuung für schwerstkranke und/oder Kinder und Jugendliche mit Behinderung. Eltern dürfen Verantwortung abgeben und neue Kraft sammeln, während unsere Gastkinder individuell begleitet werden und ihre eigene schöne Zeit erleben können. Dabei geht es bei uns um weit mehr als die reine Versorgung:
Unsere Gastkinder sollen Neues ausprobieren, eigene Erfahrungen sammeln und entsprechend ihrer Möglichkeiten mitentscheiden und teilhaben können. Musik, kreative Angebote, Spaziergänge, Ausflüge, gemeinsames Kochen, unser multisensorischer Raum oder das wöchentliche Reitangebot schaffen dafür ganz unterschiedliche Möglichkeiten. Auch die Eingliederungshilfe kann im Zusammenhang mit einem Aufenthalt bei uns eine Rolle spielen. Welche Leistungen im individuellen Fall beantragt und übernommen werden können, muss jedoch immer mit dem zuständigen Träger geklärt werden.
Deshalb beginnt die Vorbereitung eines Aufenthalts bei uns schon lange vor der eigentlichen Anreise. Wir möchten genau wissen, welche Pflege und Betreuung ein Kind benötigt, welche Hilfsmittel gebraucht werden und welche persönlichen Besonderheiten wir kennen sollten. Wenn ein Aufenthalt möglich ist, erhalten Familien anschließend die entsprechenden Vertrags- und Antragsunterlagen. Dazu können auch Unterlagen für die Eingliederungshilfe gehören. Unsere Sozialberatung unterstützt Familien dabei, mögliche Kostenübernahmen und Finanzierungsmöglichkeiten zu klären.
Wenn aus Unterstützung Bürokratie wird
So klar die Idee der Eingliederungshilfe ist, so herausfordernd kann ihre praktische Umsetzung für Familien sein. Auch wir erleben, dass Entscheidungen verschiedener Träger der Eingliederungshilfe nicht immer einheitlich ausfallen. Die Familienherberge Lebensweg hat mit dem Enzkreis eine intensiv geprüfte Leistungs- und Vergütungsvereinbarung abgeschlossen. Vereinbarungen zwischen dem für den Ort der Leistungserbringung zuständigen Eingliederungshilfeträger und einem Leistungserbringer sind nach § 123 SGB IX grundsätzlich auch für die übrigen Eingliederungshilfeträger bindend.
Trotzdem erleben wir in der Praxis immer wieder Rückfragen, Verzögerungen und auch Ablehnungen einzelner Maßnahmen. Für Familien, die ohnehin einen Alltag mit viel Verantwortung, Pflege und Organisation bewältigen, bedeutet das eine zusätzliche Belastung. Dabei sollte es bei der Eingliederungshilfe eigentlich um etwas anderes gehen: darum, Barrieren abzubauen und Teilhabe möglich zu machen.
Teilhabe bedeutet Lebensqualität
Ein Kind dabei zu unterstützen, etwas Neues auszuprobieren. Selbst entscheiden zu dürfen, was Freude macht. Gemeinsam mit anderen Kindern etwas zu erleben. Sich verständigen zu können. Einen Ausflug zu machen oder einfach selbstverständlich Teil einer Gemeinschaft zu sein: All das ist Teilhabe.
Die Eingliederungshilfe kann dazu beitragen, dass solche Dinge nicht an einer Behinderung oder an bestehenden Barrieren scheitern. Sie soll Menschen dabei unterstützen, ihr Leben möglichst selbstbestimmt zu gestalten. Und genau darum geht es auch uns in der Familienherberge Lebensweg: Wir möchten unseren Gastkindern nicht nur die notwendige Pflege und Betreuung bieten. Sie sollen bei uns Kind sein dürfen, eigene Erfahrungen machen und eine schöne Zeit erleben. Gleichzeitig dürfen ihre Eltern und Geschwister durchatmen. Denn eine echte Auszeit entsteht dann, wenn sich die ganze Familie sicher, verstanden und gut aufgehoben fühlt.