Fragen zu Anlass- und Nachlassspenden


Ich interessiere mich für eine Anlass- bzw. Nachlassspende. Was ist zu tun?

Wenn Sie sich für eine Anlass- oder Nachlassspende interessieren, sollten Sie im Vorfeld Kontakt mit uns aufnehmen. So können wir alle wichtigen Fragen rund um Datenschutz, Spendensummen und weitere Details vorab in Ruhe klären, um einen reibungslosen bürokratischen Ablauf sicherzustellen. Im Anschluss übermitteln wir Ihnen gerne unser Logo sowie unsere Bankverbindung, die Sie dann direkt für Ihre Einladungen oder (Trauer-)Anzeigen verwenden können. Wir freuen uns, von Ihnen zu hören.


Ich hätte gerne eine Spenderliste mit allen Namen samt gespendeten Beträgen. Ist das möglich?

Eine Liste mit den Namen der Spender und den dazugehörigen Spendenbeträgen können wir leider nicht aushändigen, da es sich hierbei um personenbezogene Daten im Sinne des Art. 4 Nr. 1 DSGVO handelt. Die Weitergabe dieser Daten würde eine datenschutzrechtliche Verarbeitung im Sinne von Art. 4 Nr. 2 DSGVO darstellen. Für die Übermittlung dieser Daten an Hinterbliebene oder Initiatoren der Spendenaktion besteht leider keine Rechtsgrundlage – weder vertraglich, noch durch Verpflichtung und auch nicht hinsichtlich eines eventuell berechtigten Interesses nach Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DSGVO. Vor diesem Hintergrund können wir leider grundsätzlich keine Namen oder Spendenbeträge herausgeben. Vielen Dank für Ihr Verständnis.


Sollen die Spenden einzeln überwiesen werden oder alles in einem Betrag?

Bitte sammeln Sie die Spenden möglichst selbst ein und überweisen uns dann den Gesamtbetrag. Damit erleichtern Sie uns die Arbeit und haben zudem einen guten Überblick über die teilnehmenden Spender samt zugehörigem Spendenbeitrag. Aus datenschutzrechtlichen Gründen können wir Ihnen die einzelnen Spendernamen und Spendersummen leider nicht nennen. Genauere Infos dazu finden Sie auch im vorherigen Abschnitt.


Ich hätte gerne eine Spendenbescheinigung. Worauf muss ich achten?

Spendenbescheinigungen für Anlassspenden müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen. Damit wir Ihnen eine entsprechende Bescheinigung ausstellen können, benötigen wir auf jeden Fall Ihre vollständige Anschrift. Bitte melden Sie sich dazu einfach direkt bei uns.