Geldauflagen zuweisen, Familien unterstützen



Die Familienherberge Lebensweg erfüllt alle erforderlichen Voraussetzungen, damit uns Strafgerichte Geldauflagen und Bußgelder zuweisen können. Von diesen Geldern können Familien mit schwerstkranken und/oder behinderten Kindern bei uns wirklich profitieren.

Unser spezielles Konto nur für Geldauflagen: SozialBank · IBAN: DE77 3702 0500 0007 7311 01

Wir laden Sie als Richterin oder Richter, als Staatsanwältin, Staatsanwalt oder Strafverteidigerin und Strafverteidiger herzlich ein, unsere Arbeit durch Ihre Zuweisungen zu unterstützen. Ihre Hilfe kommt direkt dort an, wo sie wirklich gebraucht wird.

 

Eine absolut transparente Verwaltung der Geldauflagen ist für uns selbstverständlich:

  • Die Familienherberge Lebensweg ist bei sechs Oberlandesgerichten gelistet und erfüllt alle erforderlichen Voraus­setzungen, einschließlich des Nachweises der Gemeinnützigkeit.
  • Jede Änderung der Satzung teilen wir unverzüglich mit.
  • Wir verwalten Ihre Geldauflagen äußerst zuverlässig. Zu diesem Zweck haben wir ein spezielles Konto für Geldauf­lagen eingerichtet.
  • Jegliche eingehenden und ausbleibenden Zahlungen melden wir zeitnah an die zuständigen Gerichte und Staats­anwaltschaften.

Geldauflagen zu spenden bedeutet, gemeinsam soziale Verantwortung zu tragen

Kennen Sie Menschen, die im Hinblick auf die Zuweisung von Geldauflagen in der Verantwortung stehen? Dann weisen Sie doch bitte auf die Möglichkeit hin, die Familienherberge Lebensweg mit Geldauflagen und Bußgeldern zu unterstützen.

Sind Sie selbst Verantwortlicher, freuen wir uns sehr über Ihre Unterstützung und bedanken uns schon im Voraus dafür.

Haben Sie ein Anliegen oder Materialanfragen, kontaktieren Sie uns gerne