Welche Unterlagen benötigen wir noch zusätzlich für einen Aufenthalt?



Für die Aufnahme unserer Gastkinder benötigen wir vorab einen

  • Nachweis über zwei erfolgte Masernimpfungen oder
  • eine Impfuntauglichkeitsbescheinigung.

Sofern Geschwisterkinder an unserem Betreuungsangebot teilnehmen, gehen wir davon aus, dass diese ebenso vollständig gegen Masern geimpft sind. Ein Nachweis ist hier nicht erforderlich.

zudem benötigen wir:

  • den Medikamentenplan und
  • eine Delegation, mit ärztlicher Unterschrift + Stempel vor dem Aufenthalt 
  • Ggfs. ist auch eine Verordnung häuslicher Krankenpflege erforderlich. Hierzu informieren wir Sie entsprechend.
  • Bei unseren alleinreisenden Gastkindern: eine Entbindung von der Schweigepflicht.
  • Bei unseren Ü-18-Kindern: ein ärztliches Attest zur Entlastung der pflegenden Person. (Die entsprechenden Vordrucke erhaten Sie von uns)