Für die Aufnahme unserer Gastkinder benötigen wir vorab einen
- Nachweis über zwei erfolgte Masernimpfungen oder
- eine Impfuntauglichkeitsbescheinigung.
Sofern Geschwisterkinder an unserem Betreuungsangebot teilnehmen, gehen wir davon aus, dass diese ebenso vollständig gegen Masern geimpft sind. Ein Nachweis ist hier nicht erforderlich.
zudem benötigen wir:
- den Medikamentenplan und
- eine Delegation, mit ärztlicher Unterschrift + Stempel vor dem Aufenthalt
- Ggfs. ist auch eine Verordnung häuslicher Krankenpflege erforderlich. Hierzu informieren wir Sie entsprechend.
- Bei unseren alleinreisenden Gastkindern: eine Entbindung von der Schweigepflicht.
- Bei unseren Ü-18-Kindern: ein ärztliches Attest zur Entlastung der pflegenden Person. (Die entsprechenden Vordrucke erhaten Sie von uns)

