§ 1 Zielsetzung, Zweck und Geltungsbereich dieser Richtlinie
- Wir möchten über rechtswidriges Verhalten bei der Familienherberge Lebensweg gGmbH informiert werden, um solche Verhaltensweisen aufklären und abstellen zu können. Daher ermutigen wir jedermann – egal ob Mitarbeiter/in, ehemalige Kollegin/ehemaliger Kollege, Gäste, Lieferant/Lieferantin oder Dritter –, uns Hinweise auf Rechtsverstöße mitzuteilen.
- Diese Richtlinie soll die Rahmenbedingungen für die Mitteilung von Hinweisen auf mögliche Compliance-Verstöße an bestimmte Personen schaffen. Hierbei soll diese Richtlinie die ausreichende Berücksichtigung der berechtigten Interessen des Unternehmens, der Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber, der betroffenen Personen sowie der Allgemeinheit gewährleisten.
- Diese Richtlinie soll darüber hinaus in technisch-organisatorischer Hinsicht gewährleisten, dass Hinweise auf Verstöße gegen Gesetze oder anderer interner Richtlinien unter Einhaltung von Datenschutz und Datensicherheit entgegengenommen und unter Berücksichtigung der gebotenen Vertraulichkeit verarbeitet, gespeichert, weitergegeben und archiviert werden können.
§ 2 Hinweisgeber
- Zur Abgabe von Hinweisen ist jede Person berechtigt. Insbesondere ist unerheblich, ob sie Mitarbeiter/in, Geschäftspartner/in oder Dritter ist.
- Durch diese Richtlinie wird niemand verpflichtet, Hinweise abzugeben. Sofern jedoch gesetzliche, vertragliche oder anderweitige Pflichten oder Obliegenheiten zur Abgabe von Hinweisen bestehen, bleiben diese von Satz 1 unberührt.
§ 3 Abgabe von Hinweisen
- Die Abgabe von Hinweisen zu tatsächlichen oder vermuteten Verstößen soll an folgende Personen bzw. Systeme ermöglicht werden:
- bei Hinweisen von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern durch das Angebot, Hinweise vertraulich an den Vorgesetzten/die Vorgesetze zu melden;
- außerdem für alle Personen durch Hinweise an die eingerichtete interne Meldestelle zur Entgegennahme von Hinweisen
- Die Abgabe von Hinweisen ist nicht an bestimmte Formen gebunden. Insbesondere können sie persönlich, fernmündlich, per Telefon oder via E-Mail mitgeteilt werden.
- Alle eingehenden Hinweise sind ausreichend und vollständig zu dokumentieren, soweit das mit der Verschwiegenheitspflicht vereinbar ist.
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